Studentische Selbstverwaltung
Mit der Einschreibung an der FH-D ist jede/r StudentIn automatisch Mitglied der Hochschule und Angehörige/r der "Verfassten Studentenschaft" geworden. "Verfasst" deshalb, weil es das Hochschulgesetz des Landes NRW vorsieht, dass eine "Studentenschaft" gebildet wird, die sich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst verwaltet und von ihren Mitgliedern (nämlich allen eingeschriebenen StudentInnen) Beiträge erheben darf. Dieses Recht auf Bildung einer "Studentenschaft" gibt es nicht an allen bundesdeutschen Hochschulen. Zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg (wo auch sonst...) sehen die Landeshochschulgesetze die Bildung einer solchen nicht vor, so dass die studentischen Vertretungen dort einen sehr schweren Stand haben.
Letztendlich geht es neben den klassischen Aufgaben einer Selbstverwaltung natürlich um die Vertretung und Durchsetzung studentischer Interessen, u.a. gegenüber den ProfessorInnen, der Hochschulverwaltung, der Hochschulleitung, der Landesregierung etc.. Aber auch darum, sich öffentlich wahrnehmbar zu politischen und gesellschaftlichen Prozessen und Diskursen zu artikulieren und Einfluss auf diese zu nehmen. Als Vertretungsorgane der "Verfassten Studentenschaft" sieht das Gesetz die Bildung von Gremien und Ausschüssen vor.
