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Tipp

Versicherung

Krankenversicherung

StudentInnen sind gewöhnlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert (studentische Pflichtversicherung). Die Versicherungspflicht entsteht mit der Immatrikulation. Liegen die Voraussetzungen der Familienversicherung vor, so geht diese der Pflichtversicherung vor. Ferner besteht zu Anfang des Studiums die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen Pflichtversicherung und Familienversicherung.

Achtung: Wenn Ihr außerhalb der Semesterferien jobbt, müsst Ihr jederzeit glaubhaft machen, dass dennoch Euer Schwerpunkt auf Studieren liegt. Ansonsten betrachtet Eure Sozialversicherung Euch nicht mehr als StudentIn. Formal geht das in der Regel, indem Ihr weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Oder Ihr weist in Ausnahmefällen bei mehr als 20 malochten Stunden nach, dass diese am Wochenende und/oder am Abend verrichtet wurden, das o.g. Schwerpunktsprinzip also nicht beeinträchtigt wurde. Vorher unbedingt näher informieren!

Achtung: Andere Regeln gelten für StudentInnen, die älter als 30 sind ODER mehr als 14 Fachsemester studieren... Üben sie eine abhängige Beschäftigung aus, sind sie in normalem Umfang sozialversicherungspflichtig in der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie werden dann also sozialversicherungsmäßig nicht mehr als StudentInnen angesehen.

Familienversicherung

(Für Studierende bis zum 25. Lebensjahr mit deutscher Staatsbürgerschaft)

Im Regelfall wirst Du bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung, d.h. beitragsfrei bei Deinen Eltern mitversichert sein. Die Altersgrenze verlängert sich über den Zeitraum des abgeleisteten freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres, des Zivil- oder Kriegsdienstes. Die Familienversicherung entfällt bei einem Einkommen von monatlich mehr als 365 Euro (bei einem 400-Euro-Job ist die Grenze auf 400 Euro erhöht). Wer also z.B. im Rahmen der 20-Stunden-Grenze mehr als 400 Euro monatlich verdient, muss selbst für seine Krankenversicherung bezahlen.

Pflichtversicherung

(Für Studierende ab dem 25. Lebensjahr und Studierende, die nicht die dt. Staatsbürgerschaft besitzen)
Zu Anfang des Studiums ist einmalig der Nachweis zu bringen, krankenversichert zu sein. Soweit die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht vorliegen und auch kein Antrag auf Befreiung gestellt wurde, musst Du Dich bei einer öffentlich-rechtlichen Krankenkasse Deiner Wahl pflichtversichern lassen. Der monatliche Beitrag beträgt bundeseinheitlich inklusive Pflegeversicherung 63,38 Euro monatlich (KV = 53,40 Euro, PV = 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren). Wenn Du BAföG bekommst, erhältst Du auch einen Zuschlag für diese Kranken- und Pflegeversicherung, sobald du dich selbst versichern musst.

 

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist zu Beginn des Studiums möglich. Häufiger Grund ist, dass die Eltern privat versichert sind und man die monatlichen Pflichtversicherungsbeiträge nicht zahlen möchte. Allerdings ist ein Widerruf der Befreiung nur innerhalb der ersten drei Monate des Studiums möglich - und nach Ablauf des 25. Lebensjahres hat schon für manche/n ein böses Erwachen stattgefunden, der/die nie LangzeitstudentIn zu werden hoffte und nun erhöhte Privatbeiträge zahlen muss...

Kooperationspartner des AStA

Beratung für alle Krankenkassen (während der Vorlesungszeit SOSE 2010):

Dienstags     
12:00-14:00 Uhr Geb. 24.21/Ebene 00 
Campus Süd
(Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf)

Donnerstags    
12:00-13:30 Uhr im AStA-Büro 
Campus Nord
(Georg-Glock-Str. 15, 40474 Düsseldorf)

oder Termin vereinbaren:

Techniker Krankenkasse

Kristina Langer - Hochschulberaterin
Nove-Mesto-Platz 3c
40721 Hilden

Telefon: 0 21 03 - 982-464
E-Mail: kristina.langer@tk-online.de


Tipps zur Krankenversicherung

  • Wann muss ich mich selbst  versichern?
  • Was kostet mich die Krankenversicherung?
  • Wie viel darf ich neben meinem Studium arbeiten?
  • Was muss ich beachten, wenn ich ein Semester im Ausland studiere?
  • Bescheinigungen für TK-Versicherte (z. B. fürs BaföG-Amt)
  • Beratung zum attraktiven TK-Service- und Leistungsangebot