An der Fachhochschule Düsseldorf gibt es seit dem Sommersemester 1993 auf Initiative des damaligen AStA und auf Grundlage eines studentischen Urabstimmungsvotums ein Semesterticket. Dieses Ticket wurde erst kürzlich erweitert und ist seit dem Wintersemester 2008/09 in ganz NRW gültig. Es kostet derzeitig 133,94 Euro, d.h. bei sechs Monaten Gültigkeit zirka 22,32 Euro pro Monat, und ist damit konkurrenzlos kostengünstig sowie eine begrüßenswerte Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Erworben wird das Ticket automatisch durch die Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Das aktuelle Semesterticket besteht aus zwei Teilen:
» dem seit 1993 existierenden VRR-Ticket (aktuell 95,04 Euro pro Semester), das im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gilt, sowie
» der Erweiterung auf ein NRW-Semesterticket, das vom StudentInnenparlament auf Grundlage eines Vollversammlungsvotums beschlossen und vertraglich bis auf weiteres vereinbart wurde. Das NRW-Semesterticket kostet nun zusätzlich 38,90 Euro. Das Ticket gilt – wie der Name schon sagt – in ganz Nordrhein-Westfalen. Es gelten aber außerhalb des VRR andere Modalitäten, z.B. bei der Mitnahme einer weiteren Person oder eines Fahrrades (siehe unten), als innerhalb des VRR.
Hintergründe
In der heutigen Zeit ist es immer notwendiger geworden, mobil zu sein. Wohnung und Arbeitsplatz liegen immer weiter auseinander. In den Innenstädten wird die Wohnbebauung zugunsten von Bürogebäuden und Geschäften zurückgedrängt. Die wenigen verbleibenden Wohnungen werden immer unbezahlbarer. Immer mehr Menschen werden dadurch gezwungen, in die Außenbezirke abzuwandern und dadurch zu PendlerInnen, die zum größten Teil mit dem motorisierten Individualverkehr zum Arbeitsplatz bzw. zur Hochschule gelangen. Auf den ersten Blick scheint es keine Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu geben. Großzügig wurde für diesen in den siebziger Jahren zubetoniert, was betonierbar war. Der verstärkte Autoverkehr vermindert durch immer mehr Abgase, Lärm und Platzverbrauch zusätzlich die Lebensqualität in den Städten, was ebenso Menschen dazu veranlasst, in die Außenbezirke zu ziehen.
Dieser Teufelskreis ist schwierig zu durchbrechen, die Problematik wird leicht verdrängt. Natürlich müsste dringend preisgünstiger Wohnraum in den Innenstädten geschaffen werden, müssten Alternativen wie beispielsweise Radfahrstraßen und Busspuren gebaut werden. Und es müsste von der alltäglichen PKW-Fahrerei auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umorientiert werden.
Das Semesterticket ist bei einer solchen Umorientierung ein attraktiver Anreiz: freie Fahrt in ganz NRW für 22,32 Euro im Monat. Aber auch das Semesterticket ist langfristig durch Preiserhöhung und Kürzungen des Leistungsangebotes gefährdet, bei der Einführung im Jahre 1993 kostete das VRR-Ticket gerade einmal 84,- DM, heute 95,04 Euro. Der motorisierte Individualverkehr hingegen wird weiterhin massiv subventioniert, Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer reichen bei weitem nicht aus, um den Straßenbau und die Folgekosten des Autofahrens zu finanzieren.
Unermessliche Verluste entstehen durch Unfalltote, Luftverschmutzungen, den Flächenverbrauch, die Landschaftszerstörung, den Lärm, die Unfallkosten und die maßlose Verschwendung hochwertiger und unwiederbringlicher Energiereserven. Rechnungen dieser Art werden früher oder später bezahlt werden müssen! Und Geld wird hierfür nicht genug Zahlungskraft besitzen.
Infos zum Semesterticket
Mit Eurem StudentInnenausweis haltet Ihr Euer Semesterticket in Händen. Ihr dürft im gesamten NRW-Gebiet nach Herzenslust Stadtexpresse (RE/SE), Regionalbahnen (RB), U-Bahnen, Schwebebahnen, Straßenbahnen und Busse benutzen. InterCitys dürfen nicht benutzt werden, auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlages. Und auch die 1. Klasse nicht. Macht Ihr es trotzdem, gilt dies als Fahren ohne gültigen Fahrausweis mit allen bekannten Folgen.
Im VRR – und nur dort! – dürft Ihr an Werktagen ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig eine zweite Person ab sechs Jahren (Kinder unter sechs Jahren fahren ohnehin kostenlos) auf Eurem Ticket mitnehmen. Weiterhin dürft Ihr während der VRR-Fahrradmitnahmezeiten kostenlos ein Rad mitnehmen.(1)
Achtung: Ab dem 01.01. wurde das VRR Gebiet um das VGN Gebiet erweitert. Die Mitnahmeregelung gilt hier allerdings nur eingeschränkt!
Achtung: Das Semesterticket ist nur in Kombination mit einem „amtlichen Lichtbildausweis“ (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein…) gültig. Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Semesterticket muss immer im Original vorgezeigt werden. Ferner ist es laut Ticketvertrag nicht zulässig, das Ticket in Folie einzuschweißen oder es zum Beispiel mittels durchsichtigem Klebeband auf Pappe oder sonst wo aufzukleben. Es darf jedoch herausnehmbar in Klarsichthüllen gesteckt werden, muss aber auf Verlangen zwecks Prüfung der Echtheit des Dokuments aus der Hülle herausgenommen werden können
Geltungsbereich NRW Semesterticket
Ausnahmen
Alle StudentInnen der FH Düsseldorf erwerben grundsätzlich automatisch das Ticket durch die Einschreibung bzw. Rückmeldung, es gibt lediglich einige Ausnahmen:
» GasthörerInnen können das Semesterticket leider nicht erwerben.
» ZweithörerInnen können das Semesterticket leider nicht erwerben.
» Behinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Sie melden sich am besten zurück, indem sie die Bescheinigung bei der Rückmeldung vorlegen und den StudentInnenbeitrag um den Preis des Tickets kürzen. Dies ist einfacher als die Erstattung auf Antrag (s.u.). Das gilt auch für Behinderte, die aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können und einen entsprechenden Nachweis erbringen
» StudentInnen, die sich aufgrund ihres Studiums nachweislich für ein Semester im Ausland aufhalten
» Alle StudentInnen, die sich im Urlaubssemester befinden
» StudentInnen, die sich nachweislich im Rahmen einer Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semester-Tickets aufhalten. Der Nachweis ist der Hochschulverwaltung zu erbringen
» StudentInnen, die aufgrund einer langfristigen Erkrankung das Ticket nicht nutzen können
» StudentInnen, die unter Einbeziehung von Park-and-Ride insgesamt mehr als sechs Stunden für Hin- und Rückweg benötigen
Alle StudentInnen, auf die mindestens eines der genannten Kriterien zutrifft, können den Antrag, den es im FH-AStA-Büro gibt, bis zum ersten offiziellen Vorlesungstag des jeweiligen Semesters stellen. Bei positivem Bescheid wird das Ticket von der Hochschulverwaltung entwertet und das Geld für das Ticket vom AStA zurückgezahlt. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden. Die Formulare gibt es zu Beginn der Rückmeldung. Finanziert werden die zusätzlich zu den im Vertragstext mit dem VRR vereinbarten Ausnahmen – nämlich die letzten drei in der oben aufgeführten Auflistung – durch eine „Sozialmark“ (0,51 Euro), die im Semesterbeitrag an den AStA enthalten ist. Einzelheiten sind in der Sozialfonds-Ordnung nachzulesen, die im AStA-Büro erhältlich ist. Bearbeitet werden die Anträge vom studentischen Sozialfonds-Ausschuss. Fragen? Wendet Euch an den AStA.
P.S.: Falls Ihr euer Ticket bzw. den Studierendenausweis mal verlieren solltet oder dieses euch nach der Einschreibung nicht rechtzeitig erreicht haben sollte, stellen wir euch gerne ein Ersatzticket aus. Meldet Euch dann im AStA-Büro! Allerdings gilt das Ersatzticket nur für das VRR-Gebiet.
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(1)
Bei der Fahrradmitnahme gelten folgende Regelungen:
VRR-Nahverkehrszüge mit Gepäckwagen/Gepäckabteil:
Fahrradmitnahme möglich von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss
S-Bahnen, RegionalExpresse (RE), RegionalBahnen (RB) und sonstige VRR-Nahverkehrszüge ohne Gepäckwagen/Gepäckabteil:Mo – Fr: außer von 6.30 – 9.00 Uhr ganztägig
Sa, So, Feiertag: ganztägig
U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse:
Mo – Fr: von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss
Sa, So, Feiertag: ganztägig
Quelle: Im Dezember 2010 gering veränderter Artikel aus STARTHILFE 2010 – ERSEMESTERiNNEN-INFO des AStA FH Düsseldorf, erschienen am 20.9.2010




