Der AStA ist das ausführende Organ der gesamten StudentInnenschaft, der Beschlüsse des Stupa und (qua Selbstverständnis) der Gesamt-VV. Er repräsentiert die StudentInnenschaft nach innen (z.B. gegenüber dem Präsidium) und außen (z.B. gegenüber anderen StudentInnenschaften, der Landesregierung und der Öffentlichkeit). Er verfügt – im Rahmen des Haushaltsplanes und der jeweiligen übergeordneten Beschlüsse – über die finanziellen Mittel der StudentInnenschaft. Der AStA gliedert sich in den AStA-Vorsitz, in AStA-Referate und in Autonome Referate.


