Das StudentInnenparlament wird einmal jährlich – zeitgleich zu den FSR-Wahlen – gewählt. Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen StudentInnen der Hochschule. Das Stupa ist – abgesehen von der Urabstimmung und der gesetzlich nicht verankerten Gesamtvollversammlung (GVV) – das höchste beschlussfassende Organ der StudentInnenschaft. Es beschließt einen Haushaltsplan, der die Verwendung der finanziellen Mittel der StudentInnenschaft regelt. Es wählt den Allgemeinen StudentInnenausschuss (AStA), das ausführende Organ der StudentInnenschaft, erteilt ihm Arbeitsaufträge, kontrolliert ihn und nimmt seinen Rechenschaftsbericht entgegen. Es beschließt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über Satzungen und Ordnungen der StudentInnenschaft und dessen Organe.
Das StudentInnenparlament an der FHD umfasst 21 Sitze. Wählbar ist jede/r eingeschriebene StudentIn. Die Wahl erfolgt über Listen (vergleichbar mit Parteien).


